FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als Zusteller:in oder Verteiler:in? Mit den nachfolgenden Fragen und Antworten wollen wir erste Informationen liefern und Ihnen helfen, sich einen Überblick zu verschaffen.

Zusteller:in Verteiler:in
Sie müssen volljährig, gewissenhaft und zuverlässig sein. Sie müssen mindestens 13 Jahre alt, gewissenhaft, zuverlässig und körperlich belastbar sein.
Zusteller:in Verteiler:in
Sie stellen Tageszeitungen bei Abonnenten zu. Sie verteilen Anzeigenblätter, Werbeprospekte und Amtsblätter an alle Haushalte (ohne Werbesperrvermerk*).
Zusteller:in Verteiler:in
Sie erhalten vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit eine Liste mit den Namen und Adressen der Leser wo Sie zustellen müssen. Sie erhalten vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit eine Liste mit den Adressen wo Sie verteilen müssen.
Zusteller:in Verteiler:in
Sie arbeiten von Montag bis Samstag und die Zustellung muss bis 6:00 Uhr beendet sein. Sie können in der Woche und/oder am Wochenende am Samstag arbeiten.
Zusteller:in Verteiler:in
Ihr Verdienst errechnet sich nach der Größe des Zustellbezirkes. Ihr Verdienst errechnet sich nach der Größe des Verteilbezirkes.

Die Zeitungen werden an einer Ablagestelle in der Nähe Ihres Einsatzgebietes oder auch direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

Für den Transport der Zeitungen stellen wir Ihnen verschiedene Transporthilfsmittel zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.

Egal ob kurzfristige oder geplante Krankheit (z.B. ein Krankenhaus-Aufenthalt) - Sie melden uns schnellstmöglich Ihren Ausfall, damit eine Vertretung organisiert werden kann.

Ja, Sie haben selbstverständlich auch Urlaubsanspruch. Da in dieser Zeit eine Vertretung organisiert werden muss, bitten wir um eine frühzeitige (mind. 4 Wochen vor Urlaubsbeginn) Meldung Ihres Urlaubes.

Ja, bei uns sind Sie über die Berufsgenossenschaft unfallversichert.

*Werbesperrvermerke sind Hinweise am Briefkasten, wenn der Empfänger keine Werbung wünscht

Haben Sie weitere Fragen? Dann nutzen Sie den Bereich Kontakt und Sie gelangen zu Ihrer zuständigen VDL-Gesellschaft.

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